Heinz-Uwe Teuschers Kolumne, Berichte, Erfahrungen und Tipps

Hallo SLKClassicFreunde

Das Schild unterscheidet sich von bereits bekannten Symbolen im Straßenverkehr nur im Detail: Bereits 2020 wurde

dieses neue Verkehrsschild offiziell eingeführt, doch vielen dürfte es noch nicht begegnet sein. 

Ein weißer Kreis ist rot umrandet, darin sind links ein roter Pkw und rechts ein schwarzes Fahrrad und ein schwarzes

Moped zu sehen. Ein ähnliches Motiv - mit einem roten und schwarzen Pkw oder einem roten Lkw ­ gibt es schon lange,

es handelt sich um Überholverbotsschilder:

Auch das neue Motiv gehört zu der Reihe der Überholverbotsschilder. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet,

trägt es die Kennzeichnung StVO VZ 277.1 und wurde bereits Ende 2020 eingeführt. Wie der ADAC erklärt, hat das Schild

folgende Bedeutung:

"Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen".

Wo dieses Schild steht, dürfen Autos also weder Fahrräder noch und Mopedfahrer überholen. Das Verbot gilt auch dann,

wenn Fahrräder nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind oder gar unterwegs sein dürfen.

Dennoch werden vermutlich nicht alle Autofahrer das neue Schild und vor allem das zugehörige Bussgeld kennen:

Wer das Überholverbot mistachtet, muss laut > www.bussgeldkatalog.de mit einem Bussgeld von 70 EUR, sowie einen

Punkt in Flensburg rechnen.

Beitrag von Dipl.-Ing Heinz-Uwe Teuscher, 24626 Groß Kummerfeld

31.01.2022


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